Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Geltungsbereich, Vertragschluß, Kollision
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die die Firma Johann Nepomuk DEUTTER GmbH & Co.KG (Verkäuferin) mit dritten Personen, die Produkte der Verkäuferin erwerben (Käufer), schließt. (2) Ein Vertrag kommt zwischen den Parteien erst zustande, wenn der von dem Käufer erteilte und der Verkäuferin zugegangene Auftrag von dieser schriftlich bestätigt wird. Die Erteilung einer Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. (3) Der Käufer hat von den folgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Kenntnis erhalten und erkennt diese Bedingungen an. (4) Die folgenden Bedingungen gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht anerkannt, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist. Abweichungen von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. -
Preise
(1) Es gelten die am Liefertag gültigen Preise. (2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise der Verkäuferin frei Haus, einschließlich Verpackung und Schaumweinsteuer, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mehrkosten für Eil und Expreßgutsendungen gehen zu Lasten des Käufers. -
Zahlung
(1) Alle Preise sind Bruttopreise, die gesetzliche Mehrwertsteuer ist enhalten.
Zahlung per Vorauskasse ohne Abzug. Davon abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Für Zahlungen sind die am Tag der Lieferung geltenden Zahlungsbedingungen maßgeblich.(2) Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und erfüllungs-halber entgegengenommen. Diskonteinziehungs- oder sonstige Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Sie sind sofort fällig und in bar zu zahlen. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich aller Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem dieVerkäuferin über den Gegenwert verfügen kann. (3) Eine Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forder-ungen ist ausgeschlossen. (4) Im übrigen kann der Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. -
Zahlungsverzug
(1) Soweit zwischen den Parteien für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, kommt der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht zu der bestimmten Zeit leistet. Als Nichtleistung gilt auch eine nicht berechtigt anerkannte Stornierung des Kauf-preises oder eine entsprechende Rückbelastung des Käufers. Im Falle des Verzuges schuldet der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, soweit er nicht einen wesentlich geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. (2) Soweit Skonti oder Abzüge vereinbart sind, hat die nicht fristgerechte Zahlung des Käufers den Verlust des Anspruchs auf Kürzung des Kaufpreises zur Folge. Maßgeblich ist der Eingang des Kaufpreis auf dem Konto der Verkäuferin. (3) Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist die Verkäuferin berechtigt, durch Erklärung gegenüber dem Käufer die gesamte Restschuld zur Zahlung fällig zu stellen. Darüber hinaus ist die Verkäuferin berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware vom Käufer herauszuverlangen. Der Käufer verpflichtet sich, die Abholung der Ware durch den Beauftragten des Verkäufers zu dulden, und ihm jede erforderliche Auskunft über den Verwahrungsort und sonstigen Verbleib der Ware zu geben. Die Verkäuferin ist weiter berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware frei für sich zu verwerten. -
Lieferung, Lieferverzug
(1) Lieferungen erfolgen unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Im Falle mehrerer Abschlüsse erledigt die Verkäuferin die Auslieferung nach Eingang der Bestellungen. Teillieferungen sind zulässig. (2) Lieferungs- und Leistungsverzögerungen, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat, beispielsweise höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, hoheitliche Anordnungen und Nichtlieferung durch Vorlieferanten trotz gültiger Verträge berechtigen die Verkäuferin, die Lieferung, so lange zu verschieben, wie die Ursache der Leistungsstörung andauert. Wahlweise ist die Verkäuferin berechtigt, den Rücktzritt vom Vertrag zu erklären. Der Käufer ist seinerseits berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 15 Tagen, die er der Verkäuferin zu setzen hat,ebenfalls vom Vertrag zurückzutreten. Einen Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens besitzt der Käufer im Falle des Rücktritts vom Vertrag nicht. -
Eigentumsvorbehalt
(1) Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten, die in Zusammenhang mit unseren vergangenen, gegenwärtigen und künftigen Lieferungen stehen, getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer ausgezeichnete Warenlieferung bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere jeweilige Saldoforderung. (2) Auch wenn durch völligen Ausgleich des Kontos des Käufers das Eigentum an der noch bei ihm vorhandenen Ware auf ihn übergegangen ist, lebt unser Eigentum wieder auf, sobald der Käufer erneut unser Schuldner ist. Für diesen Fall wird schon jetzt die Rückübertragung des bereits auf den Käufer übergegangenen Eigentums auf uns vereinbart, wobei die Besitzübertragung dadurch ersetzt wird, daß der Käufer die Ware für uns verwahrt. (3) Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Mit der Veräußerung gehen die dem Käufer hieraus entstandenen Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen auf uns über. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, den Forde-rungsübergang seinen Abnehmern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. (4) Im übrigen ist der Käufer berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterver-äußerung bis zum Widerruf durch die Verkäuferin im eigenen Namen einzuziehen. Die Verkäuferin wird von dem Widerrufsrecht nur dann Gebrauch machen, wenn der Käufer sich in Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten befindet oder die gegenüber der Verkäuferin bestehenden vertraglichen Vereinbarungen oder Bestimmungen dieser Verkaufs- und Zahlungsbedingungen, insbesondere die sich aus dem Eigentumsvorbehalt der Verkäuferin ergebenden Pflichten, verletzt. Soweit der Käufer den Kaufpreis für die veräußerte Ware einzieht, geschieht dies zur jeweiligen Höhe unserer Forderung treuhänderisch für uns. (5) Ersatzansprüche gegenüber Versicherungen oder Dritten aus einer Beschädigung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware werden an die Verkäuferin abgetreten. Die Verkäuferin nimmt die o.g. Abtretung bereits heute an. (6) Die Verpfändung oder Sicherungsübertragung unserer Ware und der uns aufgrund verlängertem Eigentumsvorbehalt zustehenden Forderungen sowie deren Abtretung an Dritte ist dem Käufer untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muß uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. (7) Übersteigt der Rechnungswert unserer Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. (8) Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt durch Abholung der in unserem Eigentum stehenden Waren im Wege der Selbsthilfe geltend zu machen. Der Käufer verpflichtet sich, die Abholung der Ware durch unsere Beauftragten zu dulden und ihnen jede erforderliche Auskunft über den Verwahrungsort und sonstigen Verbleib der Ware zu geben und ihnen auch in sonstiger Weise bei der Abholung der Ware behilflich zu sein. Im übrigen gilt Herausverlangen der gelieferten Ware nicht als Rücktritt vom Vertrag. (9) Wird die Ware zurückgenommen, so ist die Verkäuferin berechtigt, 15 % des Auftrags-wertes als Abgeltung der für die Verkäuferin mit der Rücknahme verbundenen Unkosten pauschal in Rechnung zu stellen, soweit der Käufer nicht nachweist, daß ein wesentlich niedriger Schaden als die Pauschale entstanden ist. Die Geltendmachung darüber hin-ausgehender Ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten. -
Vermögensverschlechterung
(1) Die Verkäuferin ist berechtigt, nach ihrer Wahl vom Vertrag ganz oder teilweise zurück-zutreten oder Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen, wenn der Käufer falsche Angaben über seine Vermögensverhältnisse oder Kreditwürdigkeit gemacht hat. Die Verkäuferin ist darüber hinaus berechtigt, die ihr obliegende Leistung zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird, wenn nach dem Abschluß des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird. -
Gewährleistung
(1) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so ist die Verkäuferin verpflichtet, Ersatzware zu liefern. Die Ersatzlieferung erfolgt auf Kosten der Verkäuferin. Die Bildung natürlichen Weinsteingehalts im Wein oder Sekt in Form von Kristallen oder Flocken stellt keinen Mangel dar. (2) Schlägt die Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer berechtigt, die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung der Verkäuferin gem. § 463 BGB. (3) Sachmängel, die bei Lieferung sofort erkennbar sind, Falschlieferungen etc. müssen der Verkäuferin unverzüglich bei Übergabe schriftlich angezeigt werden. Die Ware ist sofort bei Empfang auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. (4) Flaschen mit Korkgeschmack können nur ersetzt werden, wenn der Käufer diesen Mangel der Verkäuferin schriftlich anzeigt und die entsprechende Flasche der Verkäuferin auf ihre Kosten übersandt hat. -
Haftung
(1) Die Haftung der Verkäuferin für vertragliche Schadensersatzansprüche ist ausgeschlossen, soweit eine nicht wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt wird. Im übrigen ist die Haftung der Verkäuferin für vertragliche und außervertragliche Schadens-ersatzansprüche auf den Ersatz typischer vorhersehbarer Schäden begrenzt – dies gilt jedoch nicht, soweit der Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten beruht. (2) Absatz 1 gilt auch für Schäden, die ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der Verkäuferin schuldhaft verursacht hat. (3) Wird die Verkäuferin von Dritten aus Produkthaftung in Anspruch genommen, so ist der Käufer verpflichtet, die Verkäuferin von den Ansprüchen freizustellen, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, daß die Mangelhaftgkeit des Endproduktes auf einen Mangel des von der Verkäuferin gelieferten Produktes beruht. (4) Rechtsansprüche aufgrund etwaiger fehlerhafter Angaben eines Strich- oder ähnlichen Codes bzw. dessen mangelhafter Ablesbarkeit oder Anbringung sind ausgeschlossen. -
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Sonstiges
(1)
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Landshut.
(2)
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen und Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, Nürnberg.
(3)
Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist ausschließlich materielles deutsches Recht, unter Ausschluß des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf anwendbar.
(4)
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vereinbarten Bedingungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
(5)
Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
(6)
Zum Zwecke der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses oder der Betreuung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung ist die Verkäuferin berechtigt, hierzu notwendige Personen bezogene Daten des Käufers zu speichern und für eigene Zwecke zu nutzen. Der Käufer ist hiermit einverstanden.
Johann Nepomuk DEUTTER GmbH & Co.KG, Landshut
